Wissenswertes

Wissenswertes


Informationen

Hier finden Sie auf einen Blick Informationen rund um Mobbing und eskalierte Konflikte am Arbeitsplatz.

Was ist Mobbing?

Bei Mobbing handelt es sich um unfaire, negative kommunikative (nach Heinz Leymann) Handlungen gegen eine Person. Betroffene werden durch Schikanen, Boshaftigkeiten und Intrigen systematisch und regelmäßig über einen längeren Zeitraum attackiert und ausgegrenzt. Die Angriffe richten sich gegen das Selbstverständnis und Selbstwertgefühl der Betroffenen. Eine einzelne „Boshaftigkeit“, so unangemessen sie auch sein mag, wird nicht als Mobbing benannt. Mobbing kann auf gleicher hierarchischer Ebene durch Kolleginnen und Kollegen, von oben nach unten durch Vorgesetzte oder von unten nach oben durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen.

Mehr dazu lesen

Das ist der Kern der unterschiedlichen Definitionen der Sozialwissenschaften und der Psychologie. 

Etwa 6,5 % der Beschäftigten in Deutschland sind von Mobbing (in diesem Sinne) betroffen (Mobbing Report 2024).
Der Begriff Mobbing wurde zuerst von Konrad Lorenz benutzt. Er ist abgeleitet aus dem Englischen: to mob: anpöbeln, über jemanden herfallen; the mob: die Bande, der Mob. 
Seine Verwendung für eine besonders eskalierte Form des zwischenmenschlichen Konfliktes geht auf Heinz Leymann zurück: „Mobbing“, Rowohlt Taschenbuch, 1993. 


Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht

„Mobbing“ ist keine rechtliche Begrifflichkeit. Der Begriff wurde im Laufe der Jahre durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert. Relevant ist bis heute die Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2007: Der in § 3 Abs. 3 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) beschriebene Begriff der Belästigung, könne auf alle Fälle der Benachteiligung eines Arbeitnehmers, also auch auf „Mobbing“ übertragen werden: „unerwünschte Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird.“

Mehr dazu lesen

§ 3 Abs. 3 AGG stellt darauf ab, ob ein durch “Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld” geschaffen wird. Diese Norm zeigt, dass es grundsätzlich auf die Zusammenschau der einzelnen „unerwünschten” Verhaltensweisen ankommt, um zu beurteilen, ob „Mobbing” vorliegt. Denn ein Umfeld wird grundsätzlich nicht durch ein einmaliges, sondern durch ein fortdauerndes Verhalten geschaffen. Damit sind alle Handlungen bzw. Verhaltensweisen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Wesensmerkmal der als „Mobbing” bezeichneten Form der Rechtsverletzung des Arbeitnehmers ist damit die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen/Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung, wobei den einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen für sich allein betrachtet oft keine rechtliche Bedeutung zukommt.

Mehr Info hierzu? Rechtsanwalt Wilfried Dormann erläutert: „Mobbing ist kein Rechtsbegriff“


Die Dokumentation der Handlungen und Vorfälle ist entscheidend

Wenn Sie über „Mobbing“ sprechen wollen, müssen Sie sehr genau erläutern, welche Handlungen konkret vorgefallen sind: 

Was ist geschehen?
Wie ist die Situation abgelaufen?
Wo hat dies stattgefunden`?
Wann genau?
Wer war direkt oder indirekt beteiligt?

Wer hat zugehört oder beobachtet? (Zeugen)
Gibt es Unterlagen?

Mehr dazu lesen

Wenn im Betrieb ein Mobbingvorwurf geklärt werden oder sich ein Anwalt damit befassen soll, ist eine gute Dokumentation der Vorfälle und Handlungen entscheidend. Menschliche Erinnerung ist trügerisch. Darum empfiehlt es sich, wenn sich negative Vorfälle oder unfaire Handlungen wiederholen, diese jeweils zeitnah zu dokumentieren.


Hürden beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bei Konflikt und Mobbing

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Betroffene, die wegen psychischen oder psychosomatischen Krankheiten arbeitsunfähig waren und nach längerer Abwesenheit wieder in ihre Arbeit eingegliedert werden sollen, bei diesen Gesprächen außerordentlichem Streß ausgesetzt sind. Sie haben Angst, was auf sie zukommt und befürchten nicht ernst genommen zu werden. Manchmal ist es ihnen nicht möglich, objektiv und sachlich den Gesprächen zu folgen. Die eigentlich wohlwollende Hilfestellung der Wiedereingliederung erweist sich dann oft als gegenteilig.

Mehr dazu lesen

Ziel des BEM ist eine Hilfe für die Beschäftigen.

Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat.

Was tun, um diese Hürden zu überwinden?

Die Praxis zeigt, dass durch die externe Begleitung einer Fachperson, die für alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung erarbeiten möchte, bei den Betroffenen die Zuversicht und Bereitwilligkeit, an diesen Gesprächen teilzunehmen, rapide steigt. Sie fühlen sich sicherer, unterstützt und optimistischer dem Verfahren beizuwohnen. Sie können so besser für ihre Bedürfnisse und Interessen einstehen. Der Betroffene kann wieder in sein Arbeitsleben eintreten. Der Arbeitgeber erhält eine wichtige Fachkraft leistungsfähig zurück.

Gleichzeitig erfahren die Vertreter/innen des Arbeitgebers eine wichtige und entlastende Unterstützung. Bei Klein- und Mittelbetrieben und sozialen Organisationen ist zudem die Unsicherheit im Umgang mit BEM-Gesprächen sehr groß. Hier sorgt die externe Fachperson in der Funktion des Mediators für eine harmonische, sachliche Gesprächsatmosphäre und eine allparteiliche, für alle Mitwirkende (Arbeitnehmer UND Arbeitgeber) faire Lösungsfindung.



Erklärvideos


In unseren Erklärvideos werden Ihnen einfach und kompakt zentrale Inhalte rund um Mobbing am Arbeitsplatz und was dagegen getan werden kann vermittelt.

Das Video „Mobbing wird oft unterschätzt“ zeigt wie schnell Mobbing entstehen kann und motiviert zu schnellem Handeln.

Die Videos Mobbing am Arbeitsplatz – Teil 1 bis 8 – erklären zentrale Aspekte von Mobbing und die Handlungsmöglichkeiten für Betroffene und im Betrieb. Die Videos wurden von unserem Teammitglied Thomas Ziehl im Rahmen eines Projektes in Zusammenarbeit mit der Fernuniversität Hagen erstellt.

„Mobbing wird oft unterschätzt“


Mobbing am Arbeitsplatz Teil 1: Definition


Mobbing am Arbeitsplatz Teil 2: Formen von Mobbing


Mobbing am Arbeitsplatz Teil 3: Ursachen von Mobbing


Mobbing am Arbeitsplatz Teil 4: Folgen von Mobbing


Mobbing am Arbeitsplatz Teil 5: Handlungsmöglichkeiten für Betroffene


Mobbing am Arbeitsplatz Teil 6: Intervention auf betrieblicher Ebene


Mobbing am Arbeitsplatz Teil 7: Prävention


Mobbing am Arbeitsplatz Teil 8: Unterstützungsangebote


Vielen Dank an Thomas Ziehl für diese Erklärungen zu Mobbing am Arbeitsplatz.


Downloads



Hier finden Sie grundlegende und aktuelle Informationen zum Download.

Mobbingberatung Folder S

Flyer „Konflikte nutzen – Mobbing erkennen und bewältigen“

Der Flyer fasst wichtige Informationen zu Mobbing zusammen:
Was Sie wissen sollten und Was tun bei Mobbing.
Außerdem informiert er über die Mobbing Beratung München und unsere Angebote für Betroffene und Betriebe.


Mobbingberatung Einladung Runder Tisch   Kopie

Einladung 5. Runder Tisch Konfliktkultur:
Bausteine eines wirksamen Konfliktmanagements – Prävention gegen Mobbing

Fachtagung für Führungskräfte, Arbeitnehmervertretungen, Personalverantwortliche, inner- und außerbetriebliche Expertinnen und Experten und Berater*innen
am 12. Novmeber 2026 in München.

In dieser Veranstaltung zeigen wir, wie Sie schwerwiegende Konflikte und Mobbing im Betrieb lösen und mit präventiven Maßnahmen vermeiden können.


report mobbing in der arbeitswelt

Der Mobbing-Report 2024 der Bundesregierung zeigt: Mobbing am Arbeitsplatz ist weiter auf dem Vormarsch

Nach langen Bemühungen, an denen auch die Mobbing Beratung München zusammen mit dem bundesweiten Netzwerk Konflikt- und Mobbingberatung Arbeitswelt beteiligt war, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2025 die aktuelle, repräsentative Studie zu Mobbing am Arbeitsplatz und den Mobbing Report vorgestellt.  Obwohl die verschiedenen Studien schwer vergleichbar sind wird deutlich: Das Ausmaß von Mobbing am Arbeitsplatz hat weiter zugenommen. Innerhalb von 6 Monaten waren 6,5% der Beschäftigten von schwerem Mobbing betroffen. Die gesundheitlichen Folgen und die Beeinträchtigung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit sind eindeutig belegt. Und es hat große Belastungen für die Betriebe zur Folge, was insbesondere vor dem Hintergrund des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels und der notwendigen Innovationen zu hohen Kosten und Reibungsverlusten führt. Und die Studie zeigt auch, dass die Qualität der Führung ein sehr wichtiger Faktor ist: sie begünstigt entweder Mobbing oder im positiven Sinne eine hohe Arbeitszufriedenheit.